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   BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94   

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https://dejure.org/1995,5310
BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94 (https://dejure.org/1995,5310)
BVerwG, Entscheidung vom 20.07.1995 - 1 WB 118.94 (https://dejure.org/1995,5310)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juli 1995 - 1 WB 118.94 (https://dejure.org/1995,5310)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SG § 10; WBO § 17 Abs. 1 § 21
    Recht der Soldaten: Folgen der eingeschränkten Zusage zu einer förderlichen Versetzungsplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Förderliche Versetzungsplanung - Zustimmung des Soldaten - Umzugskostenvergütung - Wiederbesetzung einer Stelle

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.1989 - 6 C 47.86

    Umzugskostenvergütung - Begünstigender Verwaltungsakt - Trennungsgeld -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    (Urteil vom 9. Januar 1989 - BVerwG 6 C 47.86 - >BVerwGE 81, 149 (151)<).

    Im Bereich der Bundeswehr hat daher der zuständige militärische Vorgesetzte bei der Vorbereitung einer mit einem Dienstortwechsel verbundenen Personalmaßnahme - wie einer Versetzung - abzuwägen, ob dem Soldaten ein Umzug zugemutet werden kann (Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Mit den Mitteilungen an den Antragsteller, daß er für den Dienstposten in St. ausgewählt und daß die UKV zugesagt werden solle, hat die SDL zugleich entschieden, daß sie einen Umzug des Antragstellers an den neuen Dienstort für zumutbar hält und zugleich die Erwartung ausgedrückt, daß der Antragsteller von sich aus an den neuen Dienstort umziehen werde, ohne jedoch mit der beabsichtigten Zusage der UKV einen Umzug anzuordnen (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

    Für einen Anspruch des Antragstellers auf eine auf zwei Jahre - bis 1996 - befristete Verwendung in St. unter Nichtzusage der UKV gibt es keine Rechtsgrundlage; die SDL war insbesondere nicht verpflichtet, aus Fürsorgegründen von einer Zusage der UKV abzusehen, um deren nachteilige Auswirkungen auf die Gewährung von Trennungsgeld zu vermeiden (vgl. Urteil vom 9. Januar 1989 aaO).

  • BVerwG, 29.08.1984 - 1 WB 79.82

    Nachzubesetzender Dienstposten - Versetzung - Dienstliches Bedürfnis -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    Zwar lag ein dienstliches Bedürfnis für die Besetzung des vom Antragsteller begehrten Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens in St. vor, da dieser Dienstposten zum 1. April 1994 frei und zu besetzen war (vgl. Beschluß vom 29. August 1984 - BVerwG 1 WB 79.82 - >BVerwGE 76, 255 (f.); Nr. 5a der "Richtlinien zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten" vom 3. März 1988, VMBl S. 76).
  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 79.79 - >BVerwGE 73, 51 (f.) m.w.N.< und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 84.94 -).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - >BVerwGE 43, 215 (217)< und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 97.94 -).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 97.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung -

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschlüsse vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - >BVerwGE 43, 215 (217)< und vom 22. März 1995 - BVerwG 1 WB 97.94 -).
  • BVerwG, 18.11.1994 - 1 WB 84.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Gerichtliche Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    d.h., ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. Beschluß vom 30. Juli 1979 - BVerwG 1 WB 79.79 - >BVerwGE 73, 51 (f.) m.w.N.< und vom 18. November 1994 - BVerwG 1 WB 84.94 -).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 89.94

    Entscheidungserheblichkeit der Festlegung einer willkürlichen Verwendungsdauer

    Auszug aus BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 118.94
    Wenn auch nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 89.94 - m.w.N.) bei Versetzungsentscheidungen die Festlegung der voraussichtlichen Verwendungsdauer auf dem neuen Dienstposten keine nach § 17 Abs. 3 WBO anfechtbare Maßnahme darstellt, bedeutet dies jedoch nicht, daß der Soldat nicht durch eine im Hinblick auf die von dem zuständigen Vorgesetzten vorgesehene Verwendungsdauer vorgenommene oder unterlassene Personalmaßnahme in seinen Rechten verletzt sein könnte.
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 50.07

    Vertrauensperson; Bezirkspersonalrat; Soldatenvertreter; Beteiligungsrecht;:

    Ein über das Beschwerdeverfahren hinausgehendes Begehren kann vom Senat nicht berücksichtigt werden, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 BVerwG 1 WB 118.94 Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65, vom 27. Februar 2003 a.a.O. und vom 31. Januar 2007 a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2010 - 1 L 51/10

    Vorübergehende Verwendung eines Soldaten außerhalb des Beitrittsgebietes

    Das Prinzip der jederzeitigen Versetzbarkeit ist im Soldatenrecht im Interesse der Erhaltung von Einsatzbereitschaft und Kampfkraft der Truppe, besonders auch zur Sicherstellung einer möglichst großen Verwendungsbreite aller Soldaten unabdingbar und hat für eine hieran orientierte Personalführung, wie sie dem Bundesminister der Verteidigung von Verfassungs wegen aufgetragen ist, ganz besondere Bedeutung ( BVerwG, Beschluss vom 28.April 1977 - Az.: I WB 87.75 und I WB 78.76 -, BVerwGE 53, 280; vgl. auch Beschluss vom 6. Mai 1971 - Az.: I WB 8.70 -, BVerwGE 43, 215; Beschluss vom 20. Juli 1995 - Az.: 1 WB 118.94 -, Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 ).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 1 WB 55.02

    Maßnahme, innerdienstliche; Meinungsbildung; Personalentscheidung;

    Die weitergehende rechtliche Würdigung eines vom Beschwerdeverfahren abweichenden Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 BVerwG 1 WB 118.94, vom 14. September 1999 - BVerwG 1 WB 17.99 und vom 8. Mai 2001 BVerwG 1 WB 10, 11.01).
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 27.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Ein der Klage- bzw. Antragserweiterung vergleichbares Rechtsinstitut kennt die Wehrbeschwerdeordnung nicht (Beschlüsse vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]> m.w.N., vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - und vom 27. Februar 2003 - BVerwG 1 WB 55.02 - <NZWehrr 2003, 171> m.w.N.).
  • BVerwG, 23.05.2012 - 1 WB 9.12
    Ihr Rechtsschutzbegehren unterscheidet sich insofern von dem Fall, dass sich ein Soldat gegen die in einer Versetzungsverfügung vorgesehene voraussichtliche Verwendungsdauer wendet, um durch deren Verkürzung mittelbar die Zusage der Umzugskostenvergütung zu Fall zu bringen (vgl. zu dieser Konstellation Beschluss vom 20. Juli 1997 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65).
  • BVerwG, 08.03.2007 - 1 WB 44.06

    Feststellungsinteresse; Kommandierung; Wiederholungsgefahr

    Die vom Antragsteller erstmals im gerichtlichen Antragsverfahren gerügte Unterlassung seiner Versetzung auf einen nach Besoldungsgruppe A 13 bewerteten Dienstposten kann der Senat im Übrigen nicht in seine Beurteilung einbeziehen, weil dieser Streitgegenstand nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gewesen ist; dieser Streitgegenstand stellt sich deshalb unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 20. Juli 1995 - BVerwG 1 WB 118.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 11 = NZWehrr 1996, 65 und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 - m.w.N.) als unzulässige Klageerweiterung dar.
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